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Pressemeldung vom 11.08.2005
Rabanus: Kindschaftsrecht weiter entwickeln
„Nach der Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 muss in den kommenden Jahren das Kindschaftsrecht weiter entwickelt werden. Hierbei muss es zu einer juristischen Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern kommen“, dies forderte der SPD-Bundestagskandidat Martin Rabanus.

Rabanus verspricht sich davon eine Wirkung in zwei Richtungen. Zum einen müssten die Rechte der Väter gestärkt werden, zum anderen aber müssten die Väter auch in die Pflicht genommen werden, mehr für die Kinder zu tun, als nur regelmäßig Alimente zu zahlen.

„Kinder brauchen aus meiner Sicht für ihre Entwicklung regelmäßigen Kontakt mit beiden Geschlechtern und dies muss auch gesetzlich abgesichert werden. Viel zu oft verlieren die Kinder, weil sie aus unterschiedlichen Gründen bei der Mutter bleiben, den Kontakt zu den Vätern. Das muss auch mit rechtlichen Mittel verhindert werden. Schließlich sind 50 Prozent der Eltern Männer“, so Rabanus.

Rabanus schloss sich damit auch den zentralen Forderungen des ‚Väteraufbruchs für Kinder e.V.“ an und er hob noch einmal folgende Punkte besonders hervor:

1. Tatsächliche Gleichstellung von ehelichen/nichtehelichen Kindern, d.h. Sorgerecht für beide Elternteile eines nichtehelichen Kindes ab Geburt.
2. Der kontinuierliche Umgang zum getrenntlebenden Elternteil muss für das Kind garantiert werden. Gesetzgeber, Gerichte und Jugendämter müssen Konzepte entwickeln und umsetzen, damit der Kindeskontakt nach Trennung der Eltern (besonders in strittigen Fällen!) auf jeden Fall gewährleistet wird.
3. Der Bereitschaft eines Elternteils zur Teilnahme an Beratungen muss verstärkt Rechnung getragen werden, insbesondere bei Ablehnung durch den anderen Elternteil. Zur Definition dieser Bereitschaft müssen verbindliche Kriterien festgelegt werden.
4. Der Anspruch des Vaters auf Umgang mit seinen Kindern muss neben dem Kindeswohl als eigenständiges Elementarrecht anerkannt werden.
5. Unverzügliche und konsequente Umsetzung getroffener Vereinbarungen und rechtskräftiger Entscheidungen. Es ist Aufgabe von Politik und Justiz, nötigenfalls geeignete Sanktionsmaßnahmen zu entwickeln und einzusetzen.
6. Zurücknahme der Vorbehaltsklausel für die UN-Kinderrechtskonvention und deren konsequente Verwirklichung und Umsetzung in Deutschland.

„Im Interesse des Kindes, aber auch im Interesse beider Elternteile und um der gesellschaftlichen Realität Rechnung zu tragen, müssen wir unser Recht modernisieren. Das wird familienpolitisch in der nächsten Wahlperiode in Berlin für mich oben auf der Tagesordnung stehen“, so Rabanus abschließend.
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ImpressumImpressum Letzte Änderung: 11.08.2005